Age of Conan Accounts Verkaufen

Verkauf eines Age of Conan Accounts
Beim Verkauf eines Age of Conan Accounts gibt es einige Dinge, die man beachten sollte. Grundsätzlich wäre sicherlich nichts gegen den Verkauf eines Accounts einzuwenden, allerdings kann man schon allein durch die Installation des Spiels anderweitigen Bedingungen zugestimmt haben.

Hat nämlich der Entwickler Funcom in den AGB des Spiels oder im EULA (End User License Agreement / Endbenutzerlizenzvertrag) festgelegt, dass jegliche Teile des Spiels (z.B. Avatar-Gegenstände oder eben Accounts) nicht weiterverkauft werden dürfen, dann ist dies nicht zu umgehen, da man dem Vertrag bei der Installation auf jeden Fall zugestimmt hat, auch wenn der Klick auf “Zustimmen” für den erfahrenen Spieler nicht viel mehr als ein Akt der Routine gewesen ist.

Üblicherweise gibt es um diesen Vertag auch keinen Weg herum, denn wenn man nicht zustimmt, kann das Spiel nicht installiert werden. Wenn man es ganz genau nimmt, kann dieser vermeintliche Vertrag, den man bei der Installation abschließt, nicht rechtskräftig sein, da man ihm dazu schon beim Kauf des Spiels hätte zustimmen müssen, was aber normalerweise nicht der Fall war.

Betrachtet man den möglichen Verkauf von dieser Seite, wäre wieder nichts dagegen einzuwenden, allerdings ist nun auf der anderen Seite wieder hinzuzufügen, dass man beim Erwerb des Spiels nur die Software selbst kauft, und eben nur diese theoretisch verkaufen dürfte.
Was den Online-Teil des Spiels betrifft, auch wenn er den größten Teil des Spielgeschehens ausmacht, bleiben alle Rechte im Besitz des Entwicklers oder des Betreibers der Online-Plattform. Demzufolge ist der Spieler eines Accounts rechtlich gesehen nicht im Besitz des Accounts und darf ihn daher auch gar nicht verkaufen.

Das Prinzip ist ähnlich wie bei einem Mietwagen – der Account mitsamt allen Avatar-Gegenständen usw. wird für die Dauer der Benutzung vom Spieler gemietet, der Betreiber der Online-Plattform stellt die erwähnten Gegenstände und den Server zur Verfügung und wenn der Spieler einmal nicht mehr spielen möchte, hat das keine weiteren Auswirkungen auf den Besitz der Gegenstände. Ein gemietetes Auto darf schließlich auch nicht so einfach vom Mieter weiter verkauft werden, nur weil z. B. der Tank leer ist.

Sollte man trotz allem von den angesprochenen Dingen einmal absehen und sich damit streng genommen am Rande der Illegalität bewegen, so ist ein weiterer wichtiger Faktor, wieviel Aufwand man in den Account gesteckt hat und für wieviel Geld man ihn wiederum verkaufen will.

Wenn man nämlich zu viel Zeit in den Account investiert hat (die Grenze dafür liegt für einen Spieler, der häufig spielt, relativ niedrig) gilt das Spielen selbst nämlich nicht mehr als Hobby, sondern als geschäftliche Tätigkeit, und der Spieler wird vor dem Gesetz von der Privat- zur Geschäftsperson, bzw. zum Kleinunternehmer.

Ist dies der Fall, so muss der Verkauf ganz offiziell dem Finanzamt gemeldet werden und ordnungsgemäß versteuert werden, da man mit dem Verkauf die Absicht hat, finanziellen Gewinn zu erzielen.
Nimmt man es ganz ernst, so ist ein nicht gemeldeter Verkauf eines Accounts ein klarer Fall von Steuerhinterziehung und kann demzufolge mit Haftstrafen geahndet werden. Allerdings ist eine Haftstrafe in einem solchen Bagatelldelikt eher unwahrscheinlich.
Die genauen Rechtsgrundlagen (ab wann dient das Spielen finanziellem Gewinn, Grenzen für Bagatellfälle, etc.) können hier nicht alle aufgezählt werden, da sie sich unter Umständen noch in den einzelnen Bundesländern unterscheiden.

Daher wird aufgrund fehlender rechtlicher Informationen hiermit vom Verkauf eines Accounts abgeraten, da zudem noch, wie erwähnt, Ärger mit dem Entwickler des Spiels oder dem Betreiber der Online-Plattform entstehen kann, weil man fremdes Eigentum gewinnbringend verkaufen will.

Was allerdings rechtlich nicht verfolgt werden kann ist, wenn man z. B. über Online-Auktionshäuser wie EBAY, nur die Kontaktaufnahme versteigert, und dann dem Käufer den Age of Conan-Account sozusagen schenkt oder überlässt. So kann man eventuelle rechtliche Hürden umgehen und daher auch für kein Vergehen belangt werden.

Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass in der weiten Welt des Internets überhaupt jemand von dem “illegalen” Verkauf eines solchen Accounts Notiz nimmt.

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